ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) B2B

Nachfolgend finden Sie die AGB für Business-Kunden.

Für Hochzeiten & Privataufträge gelten gesonderte AGB,die Sie hier einsehen können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Business-Kunden (B2B)


§ 1 Vertragsparteien und Begriffsbestimmungen

(1) Fotografin im Sinne dieser AGB ist Sarah Lampke, selbstständig tätig als Berufsfotografin.

(2) Auftraggeber ist das jeweilige Unternehmen, die Institution oder Organisation, die mit der Fotografin einen Vertrag über fotografische Leistungen abschließt.

(3) Fotografien sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (z. B. digitale Dateien, Drucke, Fotobücher, Präsentationen).


§ 2 Geltung der AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.


§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Fotografin oder mit Beginn der Vertragsausführung zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Die Fotografin behält sich vor, Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn sie von den vorgegebenen Anforderungen abweichen oder der Auftraggeber als kreditunwürdig gilt.


§ 4 Anzahlung und Zahlungen

Mit Annahme des Auftrags durch den Auftraggeber wird eine Anzahlung fällig:

  • 25 % der Auftragssumme bei regulären Projekten.
  • 50 % der Auftragssumme bei größeren Projekten oder Aufträgen mit erhöhtem Risiko, bei denen die Fotografin in erheblichem Umfang in Vorleistung gehen muss (z. B. Reisekosten, Material, externe Dienstleister).

Die Anzahlung dient der Absicherung des Termins und der Deckung vorbereitender Tätigkeiten. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Auftrag als verbindlich gebucht. Der Restbetrag ist nach Leistungserbringung bzw. Lieferung der Fotografien fällig.


Umsatzsteuer / Kleinunternehmerregelung    

Die Fotografin ist gemäß § 19 UStG als Kleinunternehmerin tätig. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet.

 

§ 5 Bearbeitung / Gestaltung

Die Fotografin arbeitet im Rahmen ihres künstlerischen Gestaltungsspielraums. Reklamationen hinsichtlich Bildstil, Bearbeitung oder eingesetzter fotografischer Mittel sind ausgeschlossen. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.


§ 6 Lieferung / Lieferzeit

Die Auslieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPG. Die Herausgabe von Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

Lieferfristen werden individuell vereinbart. Bei höherer Gewalt oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin verlängern sich Lieferzeiten entsprechend.


§ 7 Reklamationen

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß abgenommen. Weitergehende Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten.


§ 8 Stornierung

Eine Stornierung bedarf der Schriftform. Es gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 12 Wochen vor dem Termin: 25 % der Auftragssumme
  • bis 4 Wochen vor dem Termin: 50 % der Auftragssumme
  • kürzer als 4 Wochen: 100 % der Auftragssumme

Bereits geleistete Anzahlungen werden entsprechend angerechnet.


§ 9 Pandemie- oder behördliche Einschränkungen

Sollte die Durchführung des Auftrags aufgrund behördlicher Maßnahmen oder einer Pandemie nicht möglich sein, bemühen sich beide Vertragsparteien um einen Ersatztermin. Ist dies nicht möglich, gelten die vereinbarten Stornobedingungen.


§ 10 Nutzungsrechte und Urheberrecht

Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Fotografien für interne Zwecke sowie für Marketing- und PR-Maßnahmen.

Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung über den vereinbarten Rahmen hinaus bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

Die Urheberrechte an den Fotografien verbleiben ausschließlich bei der Fotografin. Eine Übertragung der Urheberrechte findet nicht statt.

Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der Fotografien (z. B. durch Filter, Composings, Montagen) bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Fotografin.


§ 11 Datenschutz

Die Fotografin verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) zu verarbeiten.

Zur Vertragserfüllung werden Dienstleister und Softwarelösungen eingesetzt (z. B. Adobe Creative Suite, Aftershoot, Papierkram, Pixieset, Baier IT Services, Microsoft OneDrive, Outlook/Typeapp, Hotjar, Google Analytics). Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://www.sonnenlicht-hochzeiten.de/datenschutzerklaerung abrufbar.


§ 12 Haftung / Gewährleistung

Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fotografin auch bei einfacher Fahrlässigkeit.


§ 13 Zweitfotograf / Assistenten

Die Fotografin ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen einen Assistenten oder einen Zweitfotografen einzusetzen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Beauftragung und Vergütung dieser Personen durch die Fotografin. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Anwesenheit eines bestimmten Assistenten oder Zweitfotografen. Die Fotografin bleibt auch bei Einsatz weiterer Personen alleinige Vertragspartnerin und verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags.


§ 14 Reisekosten

Reisekosten werden gesondert berechnet, sofern keine Pauschale vereinbart ist. Für Fahrten mit dem PKW gilt eine Kilometerpauschale von 0,50 EUR pro gefahrenem Kilometer. Bei Anreise mit Bahn oder Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung trägt der Auftraggeber die tatsächlich entstehenden Kosten gegen Beleg.


§ 15 Archivierung / Eigentumsvorbehalt

Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eigene Backups anzulegen.

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Fotografien im Eigentum der Fotografin.


§ 16 Vertraulichkeit

Die Fotografin verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Auftraggebers, die ihr im Rahmen des Auftrags bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.


§ 17 Besondere Aufnahmeorte / Persönlichkeitsrechte

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Genehmigungen für Fotoaufnahmen in seinen Räumlichkeiten oder an besonderen Aufnahmeorten (z. B. Kliniken, Behörden, Veranstaltungsorte) einzuholen und die Fotografin hierüber rechtzeitig zu informieren.

Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die erforderlichen Einwilligungen aller abgebildeten Personen einzuholen. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder hausinternen Regelungen, sofern diese nicht durch sie selbst verschuldet sind.


§ 18 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Fotografin die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Zugänge und Rahmenbedingungen rechtzeitig erhält. Verzögerungen oder Einschränkungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Fotografin.


§ 19 Haftung für externe Dienstleister

Die Fotografin ist berechtigt, externe Dienstleister (z. B. Druckereien, Labore, Produzenten) einzusetzen. Für deren Leistungen haftet sie nur bei eigenem Verschulden.


§ 20 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.