ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR HOCHZEITEN

Nachfolgend finden Sie die AGB für Hochzeiten & Privataufträge.

Für Business-Kunden gelten gesonderte AGB, die Sie hier einsehen können.

Die Wiederrrufsbelehrung inklusive Widerrufsformular finden Sie am Ende dieser Seite.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hochzeiten & Privataufträge


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Fotografin Sarah Lampke / SonnenLicht Hochzeiten und dem Kunden/Auftraggeber. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Sarah Lampke durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Es gilt die bei Vertrag abgeschlossene Fassung.

 

Definition

“Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf USB oder sonstigen Speichermedien, Diashows, Fotobücher, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

Gültigkeit / Terminreservierung

Das Angebot ist 14 Tage nach Erhalt gültig. Der Termin wird erst mit der Terminreservierungsgebühr (TRG) blockiert.  (siehe „Zahlung“) Bis zum Eingang der TRG darf die Fotografin anderen Kunden den anvisierten Termin weiterhin anbieten.

 

Ein Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung (gültig in Textform (Hochzeiten), Mail, WhatsApp oder privater Nachricht in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram)) von der Fotografin; oder mit Beginn der Vertragsausführung durch die Fotografin zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Fotografin sie in Textform bestätigt.

Die Fotografin behält sich das Recht vor, Kundenanträge im Einzelfall abzulehnen. Insbesondere, sofern die Bestellung von den von der Fotografin vorgegebenen Anforderungen abweichen oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.

 

Bearbeitung / Gestaltung

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, wie Bearbeitung, Bildstil, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Änderungswünsche im Nachgang, die zuvor nicht Teil des Auftrages waren, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Alle Bilder werden optimiert und mit der passenden Bearbeitung/Bildlook versehen. Eine Retusche ist nicht Teil einer Hochzeits-/Familien Reportage und muss gesondert vergütet werden. (Hautretusche, Verfremdung, Composing, Verflüssigen, etc.)

 

Lieferung /Lieferzeit

Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der Fotografin liegen (insbesondere aufgrund höherer Gewalt) und nicht schuldhaft von ihr verursacht wurden, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorübergehender Natur ist, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird im Falle eines Rücktritts erstattet.

 

Die Mindestanzahl der Fotografien wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt. Der Fotograf trifft die Auswahl der Bilder eigenständig, falls nicht anders vereinbart.

 

Die Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf das Konto der Fotografin oder Übergabe in bar. Diese erfolgt dann nach Fertigstellung in der vorher durch den Auftrag erteilten Form (Dateien, Drucke, Online, usw.) Zusätzliche Fotoformate, die nicht Bestandteil der Buchung waren, sind gesondert zu vergüten. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist unter allen Umständen ausgeschlossen.

 

Die Fotografin sichert eine Auslieferung der Bilder innerhalb 6 Wochen zu – Bei Hochzeiten gilt eine Lieferfrist von 8 Wochen nach Erhalt der Gesamtsumme.

 

Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen, es sei denn, eine Teillieferung ist ausnahmsweise für den Kunden unzumutbar. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.


Reklamationen und Änderungswünsche

Offensichtliche Mängel an den gelieferten Fotografien sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt. Nach Ablauf dieser Frist können Änderungswünsche weiterhin berücksichtigt werden, sofern sie technisch umsetzbar sind. Diese gelten jedoch nicht als Mängel, sondern als zusätzliche Leistungen und werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz bzw. nach Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt. Individuell bearbeitete Fotografien unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin. Reklamationen hinsichtlich des Bildstils, der Bearbeitung oder der eingesetzten fotografischen Mittel sind ausgeschlossen.

 

Zahlungen

Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale, zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Fotografin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

 

Der Buchungspreis wird mit Rechnungsstellung sofort fällig und vom Kunden auf das Konto von der Fotografin überwiesen. Alle Preise sind als Endkundenpreise zu verstehen. Eine Mehrwertsteuer ist nicht ausgewiesen, da Kleinunternehmerregelung in Kraft ist.

 

Rechnungen werden per Email empfangen. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Zahlung Terminreservierungsgebühr (TRG)

Mit Annahme des Auftrags durch den Auftraggeber wird bei Hochzeiten eine Terminreservierungsgebühr (TRG) von 50 % der Gesamtsumme fällig, bei anderen Aufträgen (z. B. Fotoshootings) 100 % der Gesamtsumme. Die TRG dient der Abdeckung administrativer Tätigkeiten (z. B. Schriftverkehr, Organisation, ggf. Kennenlernshooting) und ist keine Anzahlung auf die fotografische Leistung. Erst mit Eingang der TRG gelten die genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

 

Stornierung und Terminverschiebung

Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den verabredeten Termin nicht wahrnehmen, gilt der Termin als verschoben und muss nachgeholt werden. Der Auftraggeber hat dies der Fotografin unverzüglich mitzuteilen.

 

Eine reguläre Auftragsstornierung bedarf zwingend der Schriftform (E-Mail oder Postweg; Nachrichten über Messenger-Dienste gelten nicht als Schriftform).

 

Bei regulärer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten für den Auftraggeber:

-         Die Terminreservierungsgebühr verbleibt generell bei der Fotografin als Aufwandsentschädigung für administrative Tätigkeiten und weitere Leistungen. Diese kann aus Kulanzgründen als Gutschein ausgestellt werden, eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

-         Für Hochzeiten erhöht sich diese Gebühr bei Stornierung

-         innerhalb von 12 Wochen vor dem Termin:  60 % der Gesamtsumme

(sprich: weitere 10 %)

-         innerhalb von 4 Wochen vor dem Termin:  70 % der Gesamtsumme

(sprich: weitere 10 %)

 

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall des Brautpaars oder ein Todesfall in der Familie, die zu einer Absage der Trauung/Feierlichkeiten führen. Ein Nachweis der Situation kann von der Fotografin verlangt werden.

 

Bei wetterbedingten Absagen (z. B. starker Regen, Sturm) handelt es sich nicht um eine Stornierung, sondern um eine Verschiebung. Bewölkter Himmel oder leichter Regen rechtfertigen keine Verschiebung; alternative Aufnahmeorte sind möglich.

 

Begründung der Stornierungskosten

Die Stornierungskosten entstehen aufgrund bereits geleisteter Arbeiten wie Telefonate, Schriftverkehr vor und nach der Buchung, Abstimmungen sowie Kennenlerngespräche (online und persönlich). Zudem wird durch die Reservierung des Wunschtermins verhindert, dass die Fotografin diesen anderweitig vergeben kann. Bei kurzfristiger Absage ist eine Nachbesetzung des Termins regelmäßig nicht mehr möglich, sodass der Fotografin ein erheblicher Umsatzausfall entsteht.


Pandemie- oder behördliche Einschränkungen

Sollte die Durchführung des Auftrags aufgrund von behördlichen Maßnahmen (z. B. Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungsverbote, Reisebeschränkungen) oder aufgrund einer Pandemie nicht möglich sein, bemühen sich beide Vertragsparteien, einen Ersatztermin zu finden. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.

 

Bei Einschränkungen wie Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Tanzverbot oder vergleichbaren Vorgaben besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Solche Maßnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht unvorhersehbar und werden daher vom Auftraggeber als mögliches Risiko akzeptiert. Die Fotografin empfiehlt dem Auftraggeber, eine alternative Hochzeitsplanung vorzusehen, die auch unter reduzierter Teilnehmerzahl oder angepasstem Konzept durchgeführt werden kann. Eine Hochzeit gilt als durchführbar und zumutbar, wenn mindestens 25 Personen teilnehmen können.

 

Ist eine Durchführung des Auftrags auch zu einem Ersatztermin nicht möglich, gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen. Die Fotografin ist in diesem Fall nicht verpflichtet, über die bereits geleisteten Zahlungen hinausgehenden Schadenersatz zu leisten. Die Fotografin verpflichtet sich jedoch, den Auftraggeber über mögliche Anpassungen zu informieren und gemeinsam nach praktikablen Lösungen zu suchen.

Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Fotografin ist auf eine gewisse Mitwirkungspflicht des Kunden angewiesen. Dies betrifft alle Aufträge und ganz besonders die Hochzeitsfotografie. Hier ist es wichtig, dass der Kunde/das Brautpaar der Fotografin rechtzeitig alle nötigen Informationen, welche er für die Ausführung der im Vertrag vereinbarten Leistung benötigt, zur Verfügung stellt.

 

Ebenso sollten am Ausführungstag bestmögliche Voraussetzungen gegeben sein, die ein barrierefreies Arbeiten ermöglichen.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich die Fotografin das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

 

Urheberrecht/ Nutzung und Eigenwerbung

Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotos nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes unwiderruflich zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

 

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das bedeutet, dass der Auftraggeber die Bilder in SocialMedia nutzen darf, für Alben, Abzüge etc. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet den Urheber (Sarah Lampke) zu nennen bei der Nutzung, falls dies möglich ist. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Dies schließt die Weitergabe an weitere Dienstleister mit ein.

Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beantragen, und die erstellten Fotos zur Fertigstellung der Produkte zu überlassen.

 

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

 

Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Filter, Schwarz-Weiß Konvertierungen, Foto Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin.

 

Die kommerzielle Nutzung durch 3. (z. B. Location, Visagistin, oder andere Dienstleister, Onlineshops usw.) ist untersagt, ebenso wie die Herausgabe des Bildmaterials an genannte Dritte. Diese Dritte müssen sich mit der Fotografin in Verbindung setzen, um das Nutzungsrecht zu erwerben.

 

Veröffentlichungsrecht

Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen Ihrer Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Facebook, Instagram, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

Bei der Veröffentlichung der Bilder achtet die Fotografin stets auf einen hohen Anspruch der Darstellung der Personen. Kinder werden nur nach gesonderter Absprache veröffentlicht.

 

Datenschutz

Die Fotografin verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) zu verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen werden verschiedene Dienstleister und Softwarelösungen eingesetzt, darunter Programme zur Bildauswahl und Bildbearbeitung (Adobe Creative Suite, Aftershoot), zur Rechnungsstellung und Buchhaltung (Papierkram), zur Bereitstellung von Online-Galerien und Hosting (Pixieset, Baier IT Services), zur Datensicherung (Microsoft OneDrive) sowie zur Kommunikation (Outlook, Typeapp). Darüber hinaus können Analyse-Tools (Hotjar, Google Analytics) zur Optimierung der Website sowie soziale Netzwerke (Instagram, Facebook, Pinterest) zur Veröffentlichung von Fotografien genutzt werden – jeweils nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen, z. B. steuerliche Aufbewahrungspflichten) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung, insbesondere bei Tracking-Tools und Veröffentlichung in sozialen Medien).

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Rechnungsdaten werden gemäß steuerrechtlichen Vorgaben zehn Jahre aufbewahrt.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der gesonderten Datenschutzerklärung unter https://www.sonnenlicht-hochzeiten.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar.

 

Schutzrechte Dritter

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen einzuholen sowie Genehmigungen für Aufnahmen an Locations (z. B. Schlösser, Kirchen, Parks) zu beschaffen. Gleiches gilt für die Klärung etwaiger Urheber- oder Eigentumsrechte Dritter.

 

Haftung / Gewährleistung

1.     Allgemeine Sorgfaltspflicht

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgen mit größter Sorgfalt.

 

2.     Datenverlust und technische Risiken

Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten oder digitalen Fotos sowie für Schäden, die durch die Übertragung von gelieferten Daten in einem Computer entstehen. Trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen haftet die Fotografin für Datenverlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Daten eigenständig zu sichern.

 

3.     Haftungsausschlüsse

a.     Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

b.     Über den Materialwert/Auftragswert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

c.      Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, ist eine Haftung ausgeschlossen.

d.     Die Fotografin ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Druckereien zu beauftragen. Für deren Leistungen haftet sie nur bei eigenem Verschulden.

 

4.     Rechte und Genehmigungen

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Locations (z. B. Schlösser, Kirchen, Parks) obliegt dem Auftraggeber.

 

5.     Lieferung und Versand

a.     Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

b.     Für Fristüberschreitungen haftet die Fotografin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

c.      Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Vorlagen u. ä. erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Eine Haftung für unversicherte Postsendungen wird ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber eine versicherte Versandart, trägt er die Mehrkosten.

 

6.     Farbabweichungen und Bildqualität

a.     Geringfügige Abweichungen in Farbe, Kontrast, Helligkeit oder Bildschnitt stellen keinen Mangel dar.

b.     Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druck sind technisch bedingt und begründen keine Ansprüche.

c.      Für Farbbeständigkeit und Langlebigkeit wird keine Garantie über die Herstellergarantie hinaus übernommen.

d.     Der Bildschirm der Fotografin ist farbkalibriert; Abweichungen beim Auftraggeber beruhen auf dessen Technik und stellen keinen Mangel dar.

 

7.     Haftungsgrenzen

Die Fotografin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet sie nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

 

8.     Höhere Gewalt

Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen oder die Abwälzung etwaiger Mehrkosten. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall, einen Ersatzfotografen zu stellen oder einen Ersatztermin zu finden.

 

9.     Archivierung

Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eigene Backups anzulegen.

AGB Zusatz für Hochzeiten und Reportagen


Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Die Fotografin ist dennoch stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

In geistlichen Stätten besitzt der Geistliche Hoheitsrecht. Sollte der Geistliche Verbote aussprechen, die das Fotografieren hindert, haftet die Fotografin nicht für den Ausfall. In den Fällen versucht die Fotografin bestmöglich Fotografien anzufertigen. Ein Schadenersatz für die fehlenden Bilder kann nicht erhoben werden.

 

Beinhaltet das Angebot ein Kennenlernshooting, ist dieses – sofern nicht anders vereinbart – in Stuttgart zu absolvieren. Eine Umwandlung in ein After-Wedding Shooting ist ausgeschlossen, da das Shooting dem Kennenlernen dient und somit die Wirkung verlieren würde. Eine Auszahlung ist auch ausgeschlossen. Bei Nicht-Inanspruchnahme verfällt das Recht.

 

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.

 

Bei Reportagen sind der Fotografin und Ihrem Assistenten angemessene Pausen inkl.

Verpflegung zu gewähren.

 

Nach der Eheschließung erhält das Brautpaar min. 20 fertige Referenzbilder und die Endrechnung innerhalb 5 Tagen. Nach dem diese beglichen ist, starten die 8 Wochen Bearbeitungszeit. Siehe Konditionen im Vertrag.

 

Der Fotografin obliegt es, die Fotos nach ihrem eigenen kreativen ermessen zu bearbeiten, die Bilder auszusortieren, und zu verändern (schwarz-weiß Aufnahmen ca. 10% der Gesamtaufnahmen werden nicht in Farbe geliefert!). Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

 

Reisekosten

Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden – sofern keine Pauschale im Angebot berechnet wurde – die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern in der Auftragsbestätigung vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Richtwert: Fahrtzeit ab 2 h und Auftragslage ab 6 h.

Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nicht dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: 0,50 EUR je gefahrenem Kilometer.

 


Second Shooter / Zweitfotograf

Ein zweiter Fotograf („Second Shooter“) kann auf Wunsch des Brautpaars zusätzlich gebucht werden. Der entsprechende Mehraufwand wird im Angebot berücksichtigt und ist im vereinbarten Preis enthalten. Die Fotografin beauftragt den Second Shooter eigenständig und übernimmt dessen Vergütung.

 

Das Brautpaar hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Anwesenheit eines zweiten Fotografen, wenn diesem die Teilnahme aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, Verkehrsstörungen) nicht möglich ist. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall, einen geeigneten Ersatz zu organisieren.

 

Sollte es der Fotografin selbst aufgrund höherer Gewalt nicht möglich oder nur eingeschränkt möglich sein, am Hochzeitstag zu erscheinen, ist der Second Shooter berechtigt, die fotografische Begleitung allein zu übernehmen. In diesem Fall bestehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber der Fotografin, da die Begleitung durch den Second Shooter gewährleistet ist. Der Second Shooter arbeitet nach den Vorgaben und im Stil der Fotografin und ist entsprechend geschult.



 

AGB Zusatz für Gutscheine


Gutscheine werden als druckbare Bilddatei (jpg) und als PDF per Mail an den Kunden versandt. Der Versand des Gutscheins erfolgt mit der Rechnung. Der Gutschein ist erst einlösbar, wenn die Rechnung vollständig und fristgerecht beglichen wurde.

Der Gutschein kann nur unter vorheriger Absprache mit der Fotografin eingelöst werden. Die Kontaktmöglichkeiten zur Terminfindung und weiteren Absprache sind:

·        via Kontaktformular unter www.sonnenlicht-hochzeiten.de/kontakt

·        via Email: sarah@sonnenlicht-hochzeiten.de

·        via Whatsapp-Messenger: +491754516166

·        via Instagram-Nachricht an @sonnenlicht.hochzeiten

 

Der Gutschein und evtl. Restguthaben sind 12 Monate ab dem Datum des Gutscheinkaufs einlösbar.

Der Gutschein kann nur für den Erwerb von Dienstleistungen (Fotosessions oder Hochzeitsbegleitungen) und nicht für den Kauf von weiteren Gutscheinen verwendet werden.

Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

 

 

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.



Stand: November 2025, Sarah Lampke / SonnenLicht Hochzeiten

A. Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. ab dem Tag, an dem Sie diese Belehrung erhalten haben.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir

 

Sarah Lampke – Holzhauser Str. 21, 70563 Stuttgart

01754516166

sarah@sonnenlicht-hochzeiten.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail – keine SMS oder WhatsApp) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

Für den Fall, dass der Auftrag vor Ablauf der Widerrufsfrist stattfindet, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Fotografin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.



B. Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an:

 

Sarah Lampke

Holzhauser Str. 21

70563 Stuttgart

+491754516166

sarah@sonnenlicht-hochzeiten.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir die von mir/uns (*) erteilte Buchung / den Auftrag über (bitte ankreuzen):

 

☐ die fotografische Begleitung unserer Hochzeit

☐ sonstige fotografische Leistungen

 

  • am (Auftragsdatum):
  • Auftragsbestätigung erhalten am:
  • Eure Namen:
  • Eure Anschrift:

 

________________________________________________________

Eure Unterschrift (falls in Papierform)

 

  • heutiges Datum: